Um Erfinder bei ihrem Streben nach US-Patenten zu vertreten, müssen Sie vor dem US-Patentamt zur Praxis zugelassen werden. Um Patentanwalt oder Patentanwalt zu werden, muss die Patentanwaltsprüfung abgelegt und bestanden werden. Nur Personen mit wissenschaftlicher Ausbildung dürfen an der Prüfung teilnehmen, und Sie benötigen keine juristische Ausbildung, um die Prüfung abzulegen., Personen, die die Prüfung beantragen, werden belastet, um nachzuweisen, dass sie über die wissenschaftliche und technische Ausbildung verfügen, die erforderlich ist, um Patentanmeldungen wertvolle Dienste zu leisten.,Engineering
Bitte beachten Sie, dass die Schule, an der der der Abschluss vergeben wird, akkreditiert sein muss durch die Computer Science Accreditation Commission (CSAC) des Computing Sciences Accreditation Board (CSAB) oder durch die Computing Accreditation Commission (CAC) des Accreditation Board for Engineering and Technology (ABET) am oder vor dem Datum, an dem der Abschluss vergeben wurde., Akkreditierte Informatik-Abschlüsse finden Sie im Internet (http://www.abet.org).
Ein Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss in einem der zugelassenen Fächer muss ein offizielles Originaldokument der Hochschule oder Universität einreichen. Ein Diplom, eine Kopie des Diploms oder eine Kopie des Transkripts werden nicht akzeptiert. Das offizielle Original-Transkript wird von den Bewerbern akzeptiert. Das College – oder Universitätsprotokoll muss offiziell/original sein und den Stempel oder das Siegel der Universität enthalten.,
Ein Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss in einem nicht aufgelisteten Fach wie Biowissenschaften, Pharmazie, Mechanik oder Informatik von einer Institution, die am oder vor dem Datum des Abschlusses nicht vom CSAC des CSAB oder vom CAC von ABET akkreditiert wurde, muss zur Zufriedenheit des OED-Direktors nachweisen, dass er über die erforderliche wissenschaftliche und technische Ausbildung in der Kategorie B oder der Kategorie C verfügt.,
Ironischerweise akzeptiert das Patentamt keine fortgeschrittenen Abschlüsse als Beweis dafür, dass der Anmelder über eine ausreichende wissenschaftliche Ausbildung verfügt, um sich vermutlich für die Prüfung zum Patentamt zu qualifizieren. Daher muss ein Bewerber, der einen Master-Abschluss oder einen höheren Abschluss in einem der oben aufgeführten Fachbereiche hat, aber keinen Bachelor-Abschluss in einem solchen Fach hat, zur Zufriedenheit des OED-Direktors nachweisen, dass er über die erforderliche wissenschaftliche und technische Ausbildung verfügt., Der Besitz der erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Ausbildung kann in der unter Kategorie B oder Kategorie C angegebenen Weise zufriedenstellend nachgewiesen werden
Informationen darüber, wie man Patentanwalt werden kann, finden Sie unter Patentanwalt werden: Welche Kurse werden akzeptiert?
Über die Patent Bar Prüfung
Für weitere informationen bitte diese IPWatchdog.,hno Bar Exam: MPEP Suchstrategien