Pfarrkirchen in England entstanden als persönliches Eigentum von (überwiegend Laien -) Gönnern; die das Recht hatten, den Pfarrer zu ernennen und zu entlassen, nach Vereinbarung eine Eintrittsgebühr zu erhalten und danach eine Jahresmiete zu berechnen., Durch die gregorianischen Reformen des 11. Jahrhunderts wurden fast alle diese Rechte für Laienpatrons ausgelöscht, die die alleinige Restmacht behalten konnten, den Rektor zu einem Wohltäter zu ernennen, und viele Laienpriester gaben daraufhin Pfarrkirchen in den Besitz religiöser Häuser auf; die vom kanonischen Recht weniger daran gehindert wurden, Gebühren und Mieten von Rektoren zu entziehen, und die darüber hinaus durch päpstliche Dispensation eine Befreiung von den meisten solchen Gesetzen beantragen konnten. Rund 40% der Pfarrhäuser in England gingen in Klosterbesitz über., Ursprünglich war es für religiöse Häuser im Besitz von Pfarrhäusern nicht ungewöhnlich, auch die Fähigkeit zu übernehmen, Zehnten-und Glebe-Einkommen für sich selbst zu sammeln, aber diese Praxis wurde durch die Dekrete des Lateranischen Rates von 1215 verboten. Danach, im Mittelalter, suchten Klöster und Priorate ständig die päpstliche Befreiung von den Dekreten des Rates, um das Einkommen der Rektoratsgelder ihrem eigenen Gebrauch anpassen zu können., Jahrhundert etablierten englische Diözesanbischöfe jedoch erfolgreich den Grundsatz, dass nur der Glebe und der größere Zehnte auf diese Weise von klösterlichen Gönnern angeeignet werden konnten; genügend kleinere Zehnte mussten innerhalb des parochialen Wohltäters bleiben, um ein kompetentes Leben zu gewährleisten; der Amtsinhaber trug von da an den Titel eines Vikars. Bis 1535 waren von 8.838 Pfarrhäusern in England 3.307 mit Vikaraten angeeignet worden; Aber zu diesem späten Zeitpunkt wurde eine kleine Untergruppe von Vikaraten in Klosterbesitz überhaupt nicht von wohltätigen Geistlichen bedient., In fast allen solchen Fällen handelte es sich um Pfarrkirchen, die im Besitz von Häusern augustinischer oder prämonstratensischer Kanoniker waren, Orden, deren Regeln es erforderten, dass sie in ihren Konventskirchen einen parochialen Gottesdienst abhielten; zum größten Teil als Kapellen einer weiter entfernten Pfarrkirche., Jahrhunderts konnten die Kanonen ihren hybriden Status ausnutzen, um Petitionen für päpstliche Aneignungsrechte zu rechtfertigen, so dass sie Vikarate in ihrem Besitz entweder aus ihrer eigenen Anzahl oder aus säkularen Stipendienpriestern nach Belieben füllen konnten; Arrangements, die denen für ihre Kapellen der Leichtigkeit entsprachen.

Nach der Auflösung der Klöster setzten sich die Rektoren und Pfarrvikare der ehemals klösterlichen Pfarreien in der Post fort, ihre Einnahmequellen blieben unberührt., Rektoren erhielten sowohl mehr als auch weniger Zehnten, Vikare nur den kleineren Zehnten. Laien-Stipendiaten von Klosterländern übernahmen auch die Nominierungsrechte der Klöster an Klosterrektoren. Für Klostervikarate ging das Recht auf den großen Zehnten und die Ernennung eines Vikars im Allgemeinen auch in die Hände von Laienbesitzern über, die als Enteigner bekannt sind. Ewige Kurate wurden zu den unbenutzten Pfarreien und Kapellen der Leichtigkeit ernannt, die sich früher im Besitz der Kanoniker befanden., Diese erhielten kein Zehnteleinkommen, und ursprünglich mussten die Enteigner ein festes Stipendium bereitstellen; obwohl im Allgemeinen die Funktion des Zahlmeisters schließlich von der Diözese übernommen wurde. Wenn in späteren Jahren eine neu geschaffene Pfarrei aus einer größeren Rektoral-oder Vikarialpfarrei herausgeschnitten würde, wäre der Amtsinhaber rechtlich ein ewiger Kurat, würde aber allgemein als „Pfarrer“ im gemeinsamen Gebrauch bezeichnet.,

Der große und der kleine Zehnte

Hauptartikel: Der Zehnte und das zehnte Gesetz in England vor der Reform

In der Gesetzgebung, dem Gesetz über die wahre Zahlung des Zehnten von 1548, werden die großen Zehnten als Mais (das sind alle Getreidekulturen), Heu und Holz beschrieben; und der kleine Zehnte als der Rest. Alle diese Zehnten wurden ursprünglich in Sachleistungen bezahlt. Jede Instanz der Aneignung, jedoch, wurde für eine einzelne Pfarrei gegründet; und so gab es große lokale Unterschiede., Vikarial (kleiner) Zehnte umfasste häufig Heu und Holz; Rektoral (großer) Zehnte umfasste manchmal Wolle (besonders in reichen wollproduzierenden Gebieten) sowie Mais. Ansonsten waren die Hauptbestandteile des kleinen Zehnten, abgesehen von Wolle, Milch, Eier, Milchprodukte und die jungen Tiere, die als Nahrung aufgezogen wurden; Lämmer, Ferkel, Kälber, Gänschen. Da Tierjungen selten in exakten Vielfachen von zehn ankamen, Lokale Sitte etablierte üblicherweise Baranpassungen, um den zehnten Wert nach oben oder unten zu runden., Alle oder ein Teil der zehnten Gegenstände könnten nach lokaler Sitte in eine feste Barzahlung umgewandelt worden sein; was, nach der Inflation des 16. Jahrhundert waren viele solcher Vikarate so arm geworden, dass es keine Aussicht gab, sie zu füllen; und die Pfarrei könnte ihre Heilung der Seelen effektiv in Pluralität zu einem benachbarten Vikarat oder Pfarrhaus annektiert finden, die Gemeindemitglieder werden folglich bestenfalls selten Gelegenheit zum Gottesdienst in ihrer eigenen Pfarrkirche angeboten.

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