Nach den Wertpapiergesetzen des Bundes muss jedes Angebot oder jeder Verkauf eines Wertpapiers entweder bei der SEC registriert sein oder einer Ausnahme unterliegen. Verordnung D nach dem Wertpapiergesetz sieht eine Reihe von Ausnahmen von den Registrierungsanforderungen vor, die es einigen Unternehmen ermöglichen, ihre Wertpapiere anzubieten und zu verkaufen, ohne das Angebot bei der SEC registrieren zu müssen. Weitere Informationen zu diesen Ausnahmen finden Sie in unseren schnellen Antworten zu den Regeln 504 und 506 der Verordnung D.,
Unternehmen, die die Anforderungen der Verordnung D erfüllen, müssen ihr Wertpapierangebot nicht bei der SEC registrieren, sondern müssen das sogenannte „Formular D“ nach dem ersten Verkauf ihrer Wertpapiere elektronisch bei der SEC einreichen. Formular D ist eine kurze Mitteilung, die die Namen und Adressen der Promotoren, leitenden Angestellten und Direktoren des Unternehmens sowie einige Details zum Angebot enthält, jedoch wenig andere Informationen über das Unternehmen enthält. Sie können auf die EDGAR-Datenbank der SEC zugreifen, um festzustellen, ob das Unternehmen ein Formular D eingereicht hat.,
Selbst wenn eine Gesellschaft von einer Freistellung von der Registrierung profitiert, sollte eine Gesellschaft darauf achten, den Anlegern ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, um einen Verstoß gegen die Betrugsbekämpfungsvorschriften der Wertpapiergesetze zu vermeiden. Dies bedeutet, dass alle Informationen, die ein Unternehmen den Anlegern zur Verfügung stellt, frei von falschen oder irreführenden Aussagen sein müssen. Ebenso sollte ein Unternehmen keine Informationen ausschließen, wenn die Unterlassung das, was den Anlegern zur Verfügung gestellt wird, falsch oder irreführend macht.,
Sie sollten sich immer bei Ihrer staatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde erkundigen, ob sie weitere Informationen über das Unternehmen und die dahinter stehenden Personen haben. Fragen Sie unbedingt, ob Ihre staatliche Regulierungsbehörde eine Benachrichtigung über das Angebot erhalten hat oder im Falle eines Angebots nach Regel 504 das Angebot zum Verkauf in Ihrem Bundesstaat freigegeben hat. Sie können die Adresse und Telefonnummer für Ihre staatliche Wertpapieraufsichtsbehörde abrufen, indem Sie die North American Securities Administrators Association unter (202) 737-0900 anrufen oder ihre Website besuchen.
Mehr erfahren.