Hauptartikel: Estate in land

Im Landrecht ist der Begriff „Estate“ ein Überbleibsel des englischen Feudalsystems, das eine komplexe Hierarchie von Gütern und Interessen an Land geschaffen hat. Die Allodial-oder Gebührenzinsen sind das vollständigste Eigentum, das man im Common Law-System an Eigentum haben kann., Ein Nachlass kann ein Nachlass für Jahre sein, ein Nachlass nach Belieben, ein Nachlass für das Leben (Löschen beim Tod des Inhabers), ein Nachlass pur auter vie (ein Lebensinteresse für das Leben einer anderen Person) oder ein Nachlass für das Leben (für die Erben des eigenen Körpers) oder eine begrenzte Art von Erbe (z. B. für Erben des eigenen Körpers).

Gebühr einfache Stände können entweder Gebühr einfache absolute oder aufhebbaren (d.h. unter zukünftigen Bedingungen), wie Sie in Gebühr einfache bestimmbare Gebühr und einfachen Thema Zustand anschließenden; dieser ist das komplexe system der Zukunft-Interessen (siehe,), die es Konzepten von Trusts und Estates ermöglicht, durch den Einsatz von Lebenskontingenzen in die Versicherungsmathematik einzusteigen.

Immobilien in Grundstücken können auch in Erbschaften und andere nicht erbliche Güter unterteilt werden. Die Fee Simple Estate und die Fee Tail Estate sind Erbgüter; Sie gehen entweder ohne Einschränkungen (bei Fee simple) oder mit Einschränkungen (bei Fee Tail) rechtlich auf die Erben des Eigentümers über., Der Nachlass für Jahre und der Lebensnachlass sind Nachlässe, die nicht erblich sind; Der Eigentümer besitzt nach Ablauf der Amtszeit von Jahren nichts und kann nichts an seine Erben weitergeben.

Rechtliche Güter und Interessen werden als Rechte „in rem“ bezeichnet und als „gut gegen die Welt“bezeichnet.

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