Die IRS veröffentlicht überarbeitete Anweisungen zu Form 706, United States Estate (und Generation-Skipping Transfer) Steuererklärung, mit Anleitung für die Wahl der Portabilität eines verstorbenen Ehegatten nicht genutzten Nachlass und Schenkungssteuerausschluss Betrag. Die Anweisungen befassen sich auch mit der Verwendung eines Kontrollkästchens durch einen Testamentsvollstrecker, um die Portabilität des nicht verwendeten Teils des Ausschlussbetrags zu deaktivieren.
Nach dem Tax Relief, Unemployment Insurance Reauthorization, and Job Creation Act von 2010, P. L., 111-312 kann ein hinterbliebener Ehegatte seinen anwendbaren Ausschlussbetrag um den Betrag des nicht verwendeten Ausschlussbetrags des verstorbenen Ehegatten (Sterben nach 2010) erhöhen. Zum jetzigen Zeitpunkt soll diese Bestimmung nach 2012 auslaufen.
Gemäß den Anweisungen erfolgt die Wahl durch den Vollstrecker des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten. Formblatt 706 muss eingereicht werden, um die Wahl zu treffen, und selbst Nachlässe, die sonst nicht erforderlich wären, um Formblatt 706 einzureichen (im Allgemeinen wegen der Größe des Nachlasses), müssen sich einreichen, um die Wahl zu treffen., Die Anweisungen erklären, dass, wenn ein Nachlass beabsichtigt, Portabilität zu wählen, rechtzeitige Einreichung (einschließlich Erweiterungen) ein vollständiges Formular 706 ist alles, was erforderlich ist. Der nicht verwendete Ausschluss des verstorbenen Ehegatten muss bei der Rückgabe berechnet werden.
Vollstrecker von Nachlässen, die nicht verpflichtet sind, das Formular 706 gemäß § 6018(a) einzureichen, die die Übertragbarkeit des ungenutzten Ausschlussbetrags des verstorbenen Ehegatten auf den überlebenden Ehegatten beantragen, müssen dem überlebenden Ehegatten nicht den Wert bestimmter Immobilien melden, die für den Familienabzug oder den karitativen Abzug in Frage kommen., Der Wert dieser Vermögenswerte muss jedoch geschätzt und in den Gesamtwert des Bruttovermögens einbezogen werden. Für ein solches Eigentum darf der Vollstrecker den Wert in gutem Glauben und mit der gebotenen Sorgfalt schätzen.
Vollstrecker, die beabsichtigen, die Portabilität zu wählen, sollten Abschnitt B von Teil 6 des Formulars ausfüllen, wenn eines der Vermögenswerte des Nachlasses an einen qualifizierten inländischen Trust übertragen wird, und Abschnitt C, um den ungenutzten Ausschluss des verstorbenen Ehegatten zu berechnen. Abschnitt D muss von einem überlebenden Ehegatten ausgefüllt werden, wenn sein Ehegatte einen ungenutzten Ausschluss von einem oder mehreren früheren Ehegatten erhalten hat.,
Da die Einreichung des Formblatts 706 standardmäßig dazu führt, dass die Wahl durchgeführt wird, bieten das Formblatt 706 und die Anweisungen einen Mechanismus für Nachlässe, die eingereicht werden müssen, weil der Wert des Bruttovermögens den anwendbaren Ausschlussbetrag übersteigt, oder aus einem anderen Grund, um die Wahl abzulehnen. Dieses Opt-out erfolgt durch Ankreuzen des Kästchens in Teil 6 Abschnitt A des Formulars.
Wenn der Nachlass keine Rücksendung einreichen muss, verhindert die Nichtablage des Formulars die Wahl., Nur ein Testamentsvollstrecker, der im Namen des Nachlasses des Dekedenten ernannt, qualifiziert und handelt, kann die Wahl entweder treffen oder ablehnen. Ausführende, die das Formular 706 einreichen und die Portabilität nicht wählen möchten, werden aufgefordert, „das angegebene Kontrollkästchen zu aktivieren“ und die Abschnitte B oder C von Teil 6 nicht auszufüllen.